VORWORT
Der SCW Liemke hat es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur
Betätigung in verschiedenen Angebotsformen zu gewähren und sportliche Leistungen
durch gezielte Förderung zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Kinder
und Jugendliche zu richten. Sie bedürfen während und im Zusammenhang mit der
Ausübung ihrer sportlichen Aktivitäten der besonderen Aufmerksamkeit und des
besonderen Schutzes. Wir als Verein möchten uns dieser verantwortungsvollen Aufgabe
umfassend stellen.
Kinder und Jugendliche sollen sich in unserem Verein wohlfühlen. Unser Sportangebot und
unsere Sportstätten sollen sichere Orte für alle Vereinsmitglieder, insbesondere aber
auf Grund ihres besonderen Schutzbedürfnisses für Kinder und Jugendliche, sein. Daraus
ergibt sich u.a. die Aufgabe, sie vor jeder Form, körperlicher, seelischer und sexueller
Gewalt zu schützen.
Hinzu kommt der Auftrag des Gesetzgebers durch das „Bundeskinderschutzgesetz“ an alle
freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sich dem Thema Kinderschutz zu widmen.
Daraus ist auch eine Verpflichtung für Sportvereine abzuleiten.
Der SCW Liemke hat für diesen Zweck ein Kinderschutzkonzept entwickelt, welches sich vor
allem dem Schutz vor sexualisierter Gewalt widmet.
ZIELE DES KINDER- UND JUGENDSCHUTZKONZEPTES
Die in unserem Verein aktiven Kinder und Jugendlichen werden aktiv und präventiv vor
körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt geschützt, wodurch ihre gesunde
Persönlichkeitsentwicklung gefördert wird. Es sensibilisiert für ein Thema, welches im
Bereich des Sports noch immer mit einem Tabu belegt ist, obwohl es mittlerweile
zahlreiche Belege gibt, dass es wie in anderen gesellschaftlichen Organisationen auch im
Sport immer wieder zu grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten auf Kinder- und
Jugendliche kommt.
Es ermöglicht, Risiken einzuschätzen, sich präventiv aufzustellen und im Falle eines
Verdachts schnell, dabei aber auch sorgsam zu handeln. Es soll im Verein eine
Atmosphäre der Aufmerksamkeit schaffen, sodass Vorfälle angemessen wahrgenommen
werden und eine zielgerichtete Reaktion erfolgt. Betroffene werden mit ihren Anliegen
ernst genommen.
Trainer:innen und Übungsleiter:innen sollen nicht unter Generalverdacht gestellt werden,
sondern in ihren Handlungskompetenzen gestärkt werden. Sie erhalten dadurch
Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Damit wird auch Angst vor
unberechtigten Verdächtigungen genommen. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept
versteht sich als Handlungsanweisung für alle im Verein Tätigen.
Es will klare Kommunikationsstrukturen schaffen und benennt verbindliche
Ansprechpartner:innen zu dem Thema. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept soll den
Verein absichern und dessen weitere Entwicklung fördern und unterstützen.
Präventionsarbeit ist wichtig, damit sich Kinder und Jugendliche in den verschiedensten
Vereinsangeboten unseren Trainer:innen und Übungsleiter:innen anvertrauen.